Abrechnungsspicker für CEREC-Restaurationen
Der Einsatz von CEREC hat das Ziel einer indikationsgerechten komfortablen Patientenversorgung und einer angemessenen Vergütung. Der Einsatz dieser Technologie unterstützt auch bei der Versorgung von Härtefällen eine kostendeckende Lösung zu finden. Mit dieser Unterlage möchten wir Ihnen eine Leitlinie anbieten CEREC Leistungen angemessen abzurechnen.
Neben den zahnärztlichen Leistungen regelt § 9 der GOZ die individuelle Kalkulation der Laborkosten und erlaubt abweichend von dem BEL II oder der BEB eine eigene Kalkulation der tatsächlich entstandenen Laborkosten. Hier entstehen Zahnärzten Freiräume für patientenindividuelle Lösungen.
Mit der fünften Überarbeitung dieses CEREC-Abrechnungsspickers tragen wir der Kommentierung der GOZ 2012 durch die BZÄK Rechnung, welche stets mit Ihrer Expertise zur besseren Verständlichkeit und Anwendbarkeit einen wichtigen Beitrag leistet.
Bei der Kalkulation Ihrer Laborkosten für CEREC-Restaurationen unterstützt Sie unser Abrechnungsspicker. Neben einem Überblick über alle wichtigen Bestimmungen und Urteile zu diesem Thema finden Sie hier umfangreiche indikationsorientierte Abrechnungsbeispiele aus der Praxis.

Arbeitspapier für Steuerberater
Dieses ergänzende Arbeitspapier erleichtert die Kalkulation gemeinsam mit dem Steuerberater. Es fasst alle wichtigen Fakten, Trends und steuerlichen Aspekte für die Investitionsplanung übersichtlich zusammen.

CEREC Service Hotlines
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu unseren beiden Hotlines: Sie sind nach technischen Themen und Anwendungsthemen aufgeteilt.